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14.11.2020

Lockdown November | Corona-Update vom 21.10.2020 für Mecklenburg-Vorpommern

Erneuter Lockdown für Gastronomie & Events

Diese Auflagen gelten ab dem 02.11. - 30.11.2020 bundesweit.

Corona-Update vom 21.10.2020

Diese Auflagen gelten ab dem 21.10.2020 für Mecklenburg Vorpommern. Hochzeiten, runde Geburtstage,

unaufschiebbare Feiern, öffentliche Veranstaltungen.




Erneuter Lockdown für Gastronomie & Events

Diese Auflagen gelten ab dem 02.11.2020 - 30.11.2020 Bundesweit


geschlossen werden:

Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Discos, Kneipen

Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos

 

treffen in der Öffentlichkeit und in privaten Räumen nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes mit max. 10 Personen

nur bei Hochzeiten mit max. 10 Personen aus mehreren Haushalten

 

Großveranstaltungen wie Volksfeste usw. bis 31.12.2020 untersagt

   

freiwillig AHA Regeln einhalten

Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.


Update vom 21.10.2020

Diese Auflagen gelten ab dem 21.10.2020 - 15.11.2020 für Ludwigslust-Parchim (MV)


Hochzeiten, runde Geburtstage, unaufschiebbare Feiern, öffentliche Veranstaltungen

 

in unseren Gaststätten:

max. 25 Gäste bei Geburtstagen & Hochzeiten

Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer

Hygienekonzepte der Gaststätten sind unbedingt einzuhalten halten


• Feiern in einem separaten Veranstaltungsraum

• ohne Abstandsregeln und Mundschutz

  (Mundschutz auf allen Wegen außerhalb des Veranstaltungsraumes notwendig)

• Musik und Tanzen erlaubt


auf privatem Grund

max. 15 Personen

Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer


• ohne Abstandsregeln und Mundschutz
• Musik & Tanz erlaubt

• Veranstaltungsbuffets erlaubt


öffentliche Einrichtungen

(Vereinshäuser u.ä., Genehmigung vom Amt erforderlich)

max.15 Personen

Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer


• ohne Abstandsregeln und Mundschutz
• Musik & Tanz erlaubt

• Veranstaltungsbuffets erlaubt

 

öffentliche Veranstaltungen

z.B. Versammlungen, Sportveranstaltungen oder ähnliches:

• Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer

  (ansonsten drohen hohe Strafen für Veranstalter und Gäste)

 

• Indoor max. 200 Gäste (mit Sondergenehmigung auch mehr  möglich)

• Outdoor max. 500 Gäste (mit Sondergenehmigung auch mehr möglich)

• Club & Diskothek geöffnet - jedoch kein tanzen erlaubt

• Großveranstaltungen wie Volksfeste usw. bis 31.12.2020 untersagt

• jedoch können Veranstaltungen ohne Tanz (z.B.: Sportveranstaltungen und Darbietungen)

  unter  Einhaltung der AHA-Regeln sowie Vorlage eines Hygiene- und Abstandskonzeptes

  beim zuständigen Amt beantragt werden 


freiwillig AHA Regeln einhalten

Abstand halten - Hygiene beachten - Alltagsmaske (Mund-Nase-Bedeckung) tragen


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