Lockdown November | Corona-Update vom 21.10.2020 für Mecklenburg-Vorpommern

Erneuter Lockdown für Gastronomie & Events
Diese Auflagen gelten ab dem 02.11. - 30.11.2020 bundesweit.
Corona-Update vom 21.10.2020
Diese Auflagen gelten ab dem 21.10.2020 für Mecklenburg
Vorpommern. Hochzeiten, runde Geburtstage,
unaufschiebbare Feiern, öffentliche Veranstaltungen.
Erneuter Lockdown für Gastronomie & Events
Diese Auflagen gelten ab dem 02.11.2020 - 30.11.2020 Bundesweit
geschlossen werden:
Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Discos, Kneipen
Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos
treffen in der Öffentlichkeit und in privaten Räumen nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes mit max. 10 Personen
nur bei Hochzeiten mit max. 10 Personen aus mehreren Haushalten
Großveranstaltungen wie Volksfeste usw. bis 31.12.2020 untersagt
freiwillig AHA Regeln einhalten
Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.
Update vom 21.10.2020
Diese Auflagen gelten ab dem 21.10.2020 - 15.11.2020 für Ludwigslust-Parchim (MV)
Hochzeiten, runde Geburtstage, unaufschiebbare Feiern, öffentliche Veranstaltungen
in unseren Gaststätten:
max. 25 Gäste bei Geburtstagen & Hochzeiten
Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer
Hygienekonzepte der Gaststätten sind unbedingt einzuhalten halten
• Feiern in einem separaten Veranstaltungsraum
• ohne Abstandsregeln und Mundschutz
(Mundschutz auf allen Wegen außerhalb des Veranstaltungsraumes notwendig)
• Musik und Tanzen erlaubt
auf privatem Grund
max. 15 Personen
Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer
• ohne Abstandsregeln und Mundschutz
• Musik & Tanz erlaubt
• Veranstaltungsbuffets erlaubt
öffentliche Einrichtungen
(Vereinshäuser u.ä., Genehmigung vom Amt erforderlich)
max.15 Personen
Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer
• ohne Abstandsregeln und Mundschutz
• Musik & Tanz erlaubt
• Veranstaltungsbuffets erlaubt
öffentliche Veranstaltungen
z.B. Versammlungen, Sportveranstaltungen oder ähnliches:
• Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer
(ansonsten drohen hohe Strafen für Veranstalter und Gäste)
• Indoor max. 200 Gäste (mit Sondergenehmigung auch mehr möglich)
• Outdoor max. 500 Gäste (mit Sondergenehmigung auch mehr möglich)
• Club & Diskothek geöffnet - jedoch kein tanzen erlaubt
• Großveranstaltungen wie Volksfeste usw. bis 31.12.2020 untersagt
• jedoch können Veranstaltungen ohne Tanz (z.B.: Sportveranstaltungen und Darbietungen)
unter Einhaltung der AHA-Regeln sowie Vorlage eines Hygiene- und Abstandskonzeptes
beim zuständigen Amt beantragt werden
freiwillig AHA Regeln einhalten
Abstand halten - Hygiene beachten - Alltagsmaske (Mund-Nase-Bedeckung) tragen