04.10.2020
Corona-Update vom 30.09.2020 für Mecklenburg-Vorpommern
Corona-Update vom 30.09.2020 für Mecklenburg-Vorpommern
Diese Auflagen gelten ab dem 30.09.2020 für Mecklenburg-Vorpommern für Hochzeiten, Geburtstage,
Familienfeiern, Firmenevents.
In Gaststätten:
- max. 50 Gäste bei Geburtstagen bzw. 75 Gäste bei Hochzeiten,
- Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer (ansonsten drohen Strafzahlungen für Gaststätten, Veranstalter und Gäste),
- Feiern in einem separaten Veranstaltungsraum,
- ohne Abstandsregeln und Mundschutz (Mundschutz auf allen Wegen außerhalb des Veranstaltungsraumes notwendig),
- Musik und Tanzen erlaubt,
- keine Sperrstunde,
- Veranstaltungsbuffets erlaubt,
- Gäste: vor Nutzung des Buffet Hände desinfizieren, keine Buffetentnahme mit eigenem Besteck, Brot darf nicht selbst abgeschnitten werden.
Auf privatem Grund (Zelt oder ähnlich):
- max. 50 Personen,
- Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer (ansonsten drohen Strafzahlungen für Veranstalter und Gäste),
- ohne Abstandsregeln und Mundschutz,
- Musik & Tanz erlaubt,
- Sperrstunde ist aufgehoben,
- Veranstaltungsbuffets erlaubt,
- Gäste: vor Nutzung des Buffet Hände desinfizieren, keine Buffetentnahme mit eigenem Besteck, Brot darf nicht selbst abgeschnitten werden
Öffentliche Einrichtungen (z.B. Vereinshäuser):
- Genehmigung vom Amt erforderlich,
- max. 50 Personen,
- Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer (ansonsten drohen Strafzahlungen für Veranstalter und Gäste),
- ohne Abstandsregeln und Mundschutz,
- Musik & Tanz erlaubt,
- Sperrstunde ist aufgehoben,
- Veranstaltungsbuffets erlaubt,
- Gäste: vor Nutzung des Buffet Hände desinfizieren, keine Buffetentnahme mit eigenem Besteck, Brot darf nicht selbst abgeschnitten werden.
Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Versammlungen, Sportveranstaltungen oder ähnliches):
- Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer (ansonsten drohen hohe Strafen für Veranstalter und Gäste),
- Indoor max.200 Gäste (mit Sondergenehmigung auch mehr möglich)
- Outdoor max.500 Gäste (mit Sondergenehmigung auch mehr möglich)
- Club & Diskothek geöffnet, jedoch kein tanzen erlaubt,
- Großveranstaltungen wie Volksfeste usw. bis 31.12.2020 untersagt,
- jedoch können Veranstaltungen ohne Tanz (z.B. Sportveranstaltungen und Darbietungen) unter Einhaltung der AHA-Regeln sowie Vorlage eines Hygiene- und Abstandskonzeptes beim zuständigen Amt beantragt werden.
Einschränkungen & Obergrenze bei Feiern nur bei folgenden Neuinfektionen binnen 7 Tagen:
- bei 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, dürfen 50 Gäste in öffentlichen Räumen feiern,
- bei 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, dürfen 25 Gäste in privaten Räumen feiern,
- bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, dürfen 25 Gäste in öffentlichen Räumen feiern,
- bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, dürfen 10 Gäste in privaten Räumen feiern.
AHA Regeln bleiben bestehen:
- Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen!