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04.10.2020

Corona-Update vom 30.09.2020 für Mecklenburg-Vorpommern

Grafik mit Schriftzug Let's Party

Corona-Update vom 30.09.2020 für Mecklenburg-Vorpommern

Diese Auflagen gelten ab dem 30.09.2020 für Mecklenburg-Vorpommern für Hochzeiten, Geburtstage,

Familienfeiern, Firmenevents.




In Gaststätten:

  • max. 50 Gäste bei Geburtstagen bzw. 75 Gäste bei Hochzeiten,
  • Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer (ansonsten drohen Strafzahlungen für Gaststätten, Veranstalter und Gäste),
  • Feiern in einem separaten Veranstaltungsraum,
  • ohne Abstandsregeln und Mundschutz (Mundschutz auf allen Wegen außerhalb des Veranstaltungsraumes notwendig),
  • Musik und Tanzen erlaubt,

  • keine Sperrstunde,

  • Veranstaltungsbuffets erlaubt,
  • Gäste: vor Nutzung des Buffet Hände desinfizieren, keine Buffetentnahme mit eigenem Besteck, Brot darf nicht selbst abgeschnitten werden.



Auf privatem Grund (Zelt oder ähnlich):

  • max. 50 Personen,

  • Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer (ansonsten drohen Strafzahlungen für Veranstalter und Gäste),
  • ohne Abstandsregeln und Mundschutz,

  • Musik & Tanz erlaubt,

  • Sperrstunde ist aufgehoben,

  • Veranstaltungsbuffets erlaubt,
  • Gäste: vor Nutzung des Buffet Hände desinfizieren, keine Buffetentnahme mit eigenem Besteck, Brot darf nicht selbst abgeschnitten werden



Öffentliche Einrichtungen (z.B. Vereinshäuser):

  • Genehmigung vom Amt erforderlich,

  • max. 50 Personen,

  • Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer (ansonsten drohen Strafzahlungen für Veranstalter und Gäste),
  • ohne Abstandsregeln und Mundschutz,

  • Musik & Tanz erlaubt,

  • Sperrstunde ist aufgehoben,

  • Veranstaltungsbuffets erlaubt,
  • Gäste: vor Nutzung des Buffet Hände desinfizieren, keine Buffetentnahme mit eigenem Besteck, Brot darf nicht selbst abgeschnitten werden.

 

Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Versammlungen, Sportveranstaltungen oder ähnliches):

  • Gästeliste mit Name, Adresse & Telefonnummer  (ansonsten drohen hohe Strafen für Veranstalter und Gäste),
  • Indoor max.200 Gäste (mit Sondergenehmigung auch mehr  möglich)

  • Outdoor max.500 Gäste (mit Sondergenehmigung auch mehr möglich)

  • Club & Diskothek geöffnet, jedoch kein tanzen erlaubt,

  • Großveranstaltungen wie Volksfeste usw. bis 31.12.2020 untersagt,
  • jedoch können Veranstaltungen ohne Tanz (z.B. Sportveranstaltungen und Darbietungen) unter  Einhaltung der AHA-Regeln sowie Vorlage eines Hygiene- und Abstandskonzeptes beim zuständigen Amt beantragt werden. 



Einschränkungen & Obergrenze bei Feiern nur bei folgenden Neuinfektionen binnen 7 Tagen:

  • bei 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, dürfen 50 Gäste in öffentlichen Räumen feiern,
  • bei 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, dürfen 25 Gäste in privaten Räumen feiern,
  • bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, dürfen 25 Gäste in öffentlichen Räumen feiern,
  • bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, dürfen 10 Gäste in privaten Räumen feiern.



AHA Regeln bleiben bestehen:

  • Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen!
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